Wohnen im Alter

Private Gründungen und Wohngemeinschaften

Die private Gründung beginnt in der Regel mit der Suche nach Gleichgesinnten oder mit dem ersten sich gegenseitig kennen lernen in der WG. Die Erwartungen und die Gründe in einer WG zu leben sind so verschieden wie die Menschen. Eine Senioren-WG bezweckt wohl mehr als ein Dach über dem ergrauten Haupt. Im günstigen Fall entsteht trotz der oft üblichen kleinlichen Streitereien ein Gemeinschaftsgefühl, was zumindest im Ansatz der sich heute ausbeitenden sozialen Isolation entgegen wirken kann. Traurigerweise werden ja immer öfter Leichen gefunden, die der ehmals bewohnten Behausung oft längere Zeit unentdeckt blieben.

Betreute Senioren-Wohngemeinschaften

Für kommunal oder wohlfahrtsverbandlich, kommunal oder oder privat gewerblich eingerichtete Senioren-Wohngemeinschaften gelten in Bayern des Pflege- und Wohnequalitätsgesetzes (PflegWogG). Der Träger bestreitet im Regelfall die Anlaufkosten im Vorfeld der Gründung der WG und – insoweit gegeben – die Kosten für eine personelle Betreuung durch Fachkräfte Pflegeleistungen erbringen in Senioren-WG’n nach Bedarf ambulante Pflegedienste. WICHTIG: Die Freiheit der Wahl des Pflegedienstes muss für jeden Bewohner gewährleistet sein.

Betreutes Wohnen

Miete

Monatlich fallen Miet- ,Nebenkosten und eine monatliche Pauschale für die Betreuung von ca. 90 Euro an.Die Mietkosten liegen z.B. in München je nach Anbieter, Größe, Lage, Bauqualität usw. variieren um ca. 16 Euro pro Quadratmeter plus Nebenkosten und Stellplatz. Betreute Wohnanlagen sollten behindertengerecht nach dem Standart der Baunormen DIN 18025 Teil 1 und Teil 2 erbaut sein. Vorsicht: Die Bezeichnung „altengerecht“ entspricht keiner Baunorm.

Kauf

Der Preis für dem Kauf einer Eigentumswohnung im Betreuten Wohnen sollte nicht wesentlich mehr als ca. 5% bis 10% über den Marktpreisen im herkömmlichen Wohnbau liegen. Eigentumswohnungen in Betreuten Wohnanlagen werden sowohl für den Eigenbedarf wie als Kapitalanlage angeboten. Ein Tipp: Beim Kauf einer Wohnung im Betreuten Wohnen ist neben vielen Faktoren besonders auch auf die Konzeption der Wohnanlage zu achten. Die Frage nach der realen Qualität der Pflege und der Betreuung stellt sich beim Betreuten Wohnen für den Mieter und den Wohnungseigentümer (auch als Vermieter) gleichermaßen.

Seniorenwohnheime und Stifte

Aufnahme

Bei Interesse an einer Einrichtung kann ein Termin für eine unverbindliche Besichtigung und ein Informationsgespräch vereinbart werden. Im Rahmen der Aufnaahmeprozedur werden – neben anderen Formlitäten – Einkommens- und Vermögensverhältnisse geklärt. Und vor der Heimaufnahme muss ein vom Arzt ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen zur akuellen gesundheitlichen Verfassung des zum Einzug bereiten Interessenten vorgelegt werden.

Wartezeit

Wann wird bei ein Heimplatz frei? Von Ausnahmen abgesehen, wenn ein Heimbewohner verstirbt. Dieser Zeitpunkt ist unbekannt und kann deshalb unmöglich benannt werden. Für die Aufnahme bedeutet das, die Dame oder der zu dem Einzug entschlossene Herr muss warten und sich mit einem sehr allgemeinen Erfahrungswert begnügen, der natürlich seriös auch nur unter Vorbehalt zu benennen ist. Wird aber schließlich dann ein Appartement frei, werden vorgemerkte Interessenten sofort benachrichtigt.
Wohnangebot

Die Bewohner sind in ihrer eigenen Wohnung mit ihren eigenen Möbeln eingerichtet. Zum Einzug steht im Seniorenwohnheim die komplette Wohnung leer zur Verfügung. Im Altenpflegeheim sind es heute noch öfter Mehr-Bett-Zimmer, komplett ausgestattet. Das unterscheidet das Seniorenwohnheim unter anderem vom Altenpflegheim. Die Betonung liegt Altenpflegeheim auf „Pflege“. Das Raumangebot der Einrichtungen (Seniorenwohnheime, Wohnstifte, Residenzen) ist im allgemeinen großzügig und angenehm gestaltet. Residenzen beanspruchen Hotelcharkter bis hin zur Luxusklasse. Alle Häuser haben aber ihre eigenen Besonderheiten – und Vergleiche hinken. Auch hier gilt „die Schönheit liegt im Auge des Betrachters“.

Pflege

Seit einigen Jahren entscheiden sich Senioren erst sehr spät für einen Umzug in ein Seniorenwohnheim. Der Altersdurchschnitt und die Anzahl pflegebedürftiger Heimbewohner ist auch als Folge dieser Entwicklung in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Seniorenwohnheime arbeiten in der Pflege entweder mit hauseigenem Pflegepersonal oder mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes. Die Qualität der Pflege wird auf Veranlassung der Pflegekassen in den Seniorenwohnheimen streng überwacht. Die Ergebnisse der Prüfungen veröffentlichen die Pflegekassen.

Kosten

Das monatliche Heimentgelt setzt sich wie folgt zusammen:
1.Die Investitionen zum Beispiel für den Bau und die Ausstattung der Einrichtung, 2. die Pflegekosten (siehe unten), die laufenden Kosten für Wohnen, Verpflegung, Reinigung der Wohnung, Reparatur, Instandhaltung – auch “Pensionskosten” genannt, Dazu kommen maonatlich separat abgerechnete Sonderleistungen, die nach Art,Umfang und Zahl in der Höhe der Kosten schwanken, zum Beispiel das Servieren von Kaffee und Kuchen inm Appartement. Die Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse auf Antrag des Versicherten, abhängig von der Bedingungen der stationären Pflege oder ambulanten Pflege.

Im Bereich der Seniorenwohnheime gibt es beide Formen. Achtung! Wurde ein ambulanter Pflegedienst eingestzt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten lediglich bis zur Höchstgrenze der jeweils geltenden Pflegestufe. Für den Heimbewohner entstehen dann Kosten die durchaus unangenehm hoch sein können (siehe Beispiel oben unter „Wer bezahlt“). Die “Pensionskosten” und die Kosten für Serviceleistungen (z.B. Kaffee und Kuchen ins Appartement serviert) gehen zu Lasten der Heimbewohner.

Das Alten-und Pflegeheim

Aufnahme
Die Aufnahme entspricht im Wesentlichen der Aufnahmepraxis im Seniorenwohnheimm. Allerdings ist die Aufnahme im Alten- und Pflegeheim an die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen 1 bis 3) geknüpft. Ohne Pflegestufe keine Aufnahme.

Pflege

Altenpflegeheime sind organisatorisch in Stationen gegliedert. Auch in der Nacht ist je nach Anzahl der Betten eine oder mehrere examinierte Fachkräfte tätig. Jede Station verfügt über einen eigenen Pflegestützpunkt. Die regelmäßigen Überprüfungen der Pflegequalität führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Auftrag der Pflegekassen durch. Die Ergebnisse werden in Form von Schulnoten im Internet für jedes Heim individuell veröffentlicht. Beschwerden bearbeitet die Stadt München mit ihrer Beschwerdestelle.

Wohnangebot, Heimbeirat, Service

Bauliche und personelle Standarts, zum Beispiel Anzahl der examinieren Pflegefachkräfte, Raumgrößen von Wohn- und Funktionsräumen,usw., sind in Bayern im Pflege- und Wohnequalitätsgesetz (PflegWogG) geregelt. Auch die Vertetung der Bewohner im Heimbeirat ist Teil der genannten Bestimmungen. Nach neuem Recht können z.B. auch Angehörige in einen Heimbeirat gewählt werden.
Zu den Serviceleistungen zählen zum Beispiel die Vollverpflegung, gesellige Veranstaltungen, Beschäftigungstherapie, Hol- und Bringdienste. Das Durchschnittsalter der Bewohner liegt sehr hoch. Ein Großteil der Bewohner wird in der Schwer- und Schwersrpflege, 3 bis 5 Stunden täglich gepflegt.
Kosten

Das monatliche Heimentgelt setzt sich im Alten- und Pflegeheim zusammen aus den Pflegekosten (zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegestufe), den Kosten für Unterbringung und Verpflegung (Hotelkosten) sowie den Investitionskosten. Im Heimvertrag müssen die einzelnen Kostenbestandteile getrennt ausgewiesen sein. Das monatliche Heimentgelt wird aus sogenannten Tagessätzen ermittelt in denen alle Kosten der Einrichtung, vom Kauf des Grundstückes über die Personlkosten bis hin zum Salatbesteck aufgeschlüsselt sind. Sollte das Einkommen oder das Vermögen überhaupt nicht oder nicht ganz zur Deckung der Hotelkosten ausreichen, können Sozialhilfeleistungen beantragt werden.