Senioren ambulant pflegen

Die Leistungen ihrer Pflegekasse sind in einem Leistungskatalog zusammen gefasst. Dabei handelt es um eine Tabelle in der die Hilfen mit den dazu gehörenden Preisen aufgelistet sind. Welche Leistungen des ambulanten Pflegedienstes sie in Anspruch nehmen wollen, entscheiden sie in einem ersten Beratungsgespräch, das sie mit der Leiterin oder dem Leiter des Pflegedienstes vereinbaren.

In dem Gespräch werden sie aus der Tabelle die Leistungen auswählen, die sie bei den alltäglichen Verrichtungen unterstützen, z.B. in den Bereichen Körperpflege, Haushalt, Mobilität, bei Inkontinenz. Was das am Ende des Monats kostet, ist aus der Aufstellung mit der Adition der Einzelpreise klar ersichlich. Selbstverständlich kännen die Leistungen im Umfang, der Art und der Häufigkeit jederzeit nach Wunsch und Bedarf neu festgelegt werden. Ihre Fragen zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen der Pflegekassen beantwortet Ihnen gerne die examinierte Pflegefachkraft im Rahmen des Erstgespräches.

Achtung Burnout bei pflegenden Personen

Ob die Pflege zu Hause wirklich die Beste der möglichen Alternativen ist, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. Jede Entscheidung über die notwendigen Hilfsmittel, die Art …

Weiterlesen

Wohnen im Alter

Private Gründungen und Wohngemeinschaften

Die private Gründung beginnt in der Regel mit der Suche nach Gleichgesinnten oder mit dem ersten sich gegenseitig kennen lernen in der WG. Die Erwartungen und die Gründe in einer WG zu leben sind so verschieden wie die Menschen. Eine Senioren-WG bezweckt wohl mehr als ein Dach über dem ergrauten Haupt. Im günstigen Fall entsteht trotz der oft üblichen kleinlichen Streitereien ein Gemeinschaftsgefühl, was zumindest im Ansatz der sich heute ausbeitenden sozialen Isolation entgegen wirken kann. Traurigerweise werden ja immer öfter Leichen gefunden, die der ehmals bewohnten Behausung oft längere Zeit unentdeckt blieben.

Betreute Senioren-Wohngemeinschaften

Für kommunal oder wohlfahrtsverbandlich, kommunal oder oder privat gewerblich eingerichtete Senioren-Wohngemeinschaften gelten in Bayern des Pflege- und Wohnequalitätsgesetzes (PflegWogG). Der Träger bestreitet im Regelfall die Anlaufkosten im Vorfeld der Gründung der WG und – insoweit gegeben – die Kosten für eine personelle Betreuung durch Fachkräfte Pflegeleistungen erbringen in Senioren-WG’n nach Bedarf ambulante Pflegedienste. WICHTIG: Die Freiheit der Wahl des Pflegedienstes muss für jeden Bewohner gewährleistet sein.

Betreutes Wohnen

Miete

Monatlich fallen …

Weiterlesen