Zuzahlungsbefreiung berechnen
Wer im Jahr mehr als zwei Prozent seiner Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen ausgibt, muss für den Rest des Jahres nichts mehr zahlen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken ist es ein Prozent. Der Rechner sagt Ihnen, wo Ihre persönliche Grenze liegt.
Grundlage: § 62 SGB V. Freibeträge 2026: 7.119,00 Euro für den ersten Angehörigen im Haushalt, 4.746,00 Euro für jeden weiteren, 9.756,00 Euro je Kind. Sie leiten sich aus der Bezugsgröße von 47.460,00 Euro und dem Kinderfreibetrag ab und ändern sich zum Jahreswechsel. Der Rechner gibt eine Orientierung, verbindlich rechnet Ihre Krankenkasse.
Was als Zuzahlung zählt
Nicht alles, was Sie beim Arzt oder in der Apotheke bezahlen, zählt für die Belastungsgrenze mit. Angerechnet werden die gesetzlichen Zuzahlungen: für Arznei- und Verbandmittel, für Heil- und Hilfsmittel, für Fahrkosten, für den Krankenhausaufenthalt sowie für Kur und Rehabilitation.
Bei Arzneimitteln sind das zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, aber nie mehr als das Mittel selbst kostet. Im Krankenhaus sind es zehn Euro am Tag, begrenzt auf achtundzwanzig Tage im Jahr.
Nicht mitgezählt wird, was die Kasse ohnehin nicht übernimmt. Der Eigenanteil beim Zahnersatz gehört nicht dazu, ebenso wenig frei verkäufliche Mittel, Brillengläser für Erwachsene oder individuelle Gesundheitsleistungen beim Arzt. Das überrascht viele, ist aber die klare Trennlinie: Nur wo eine gesetzliche Zuzahlung anfällt, zählt sie mit.
Belege sammeln, und zwar von Anfang an
Das ist der Punkt, an dem die meisten Geld liegen lassen. Ohne Quittungen kann die Kasse nichts anerkennen, und in der Apotheke wird die Zuzahlungsquittung nur ausgedruckt, wenn man danach fragt.
Nehmen Sie einen Umschlag oder eine Klarsichthülle und legen Sie jede Quittung hinein, sobald Sie zur Tür hereinkommen. Am Jahresende dauert das Zusammensuchen sonst länger als das ganze Jahr Sammeln. Viele Kassen bieten außerdem ein Quittungsheft an, in das die Apotheke direkt einträgt.
Wichtig für Ehepaare und Familien: Es zählt der gesamte Haushalt zusammen. Sammeln Sie deshalb die Belege aller im Haushalt lebenden Personen gemeinsam, sonst rechnen Sie sich künstlich arm an der eigenen Grenze vorbei.
Wie der Antrag läuft
Sie stellen ihn bei Ihrer Krankenkasse, formlos oder auf deren Formular. Mitschicken müssen Sie die Quittungen und einen Nachweis über die Einnahmen, in der Regel den Rentenbescheid oder die Lohnabrechnungen.
Ist die Grenze erreicht, bekommen Sie einen Befreiungsausweis für den Rest des Kalenderjahres. Den legen Sie in der Apotheke vor, dann fällt die Zuzahlung weg. Haben Sie im Jahr bereits mehr gezahlt als nötig, erstattet die Kasse die Differenz zurück.
Manche Kassen bieten an, den Betrag im Voraus zu zahlen. Sie überweisen also die errechnete Grenze zu Jahresbeginn und sind ab dann das ganze Jahr befreit. Das lohnt sich, wenn absehbar ist, dass Sie ohnehin darüber kommen, und es erspart das Sammeln.
Wer als schwerwiegend chronisch krank gilt
Der halbierte Satz von einem Prozent gilt nicht für jede Dauererkrankung. Die Voraussetzung ist, dass Sie wegen derselben Krankheit mindestens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung waren, und zusätzlich eines von drei Merkmalen erfüllen: Pflegegrad drei oder höher, ein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens sechzig, oder eine fortlaufend nötige medizinische Versorgung, ohne die sich der Zustand verschlimmern würde.
Bescheinigen muss das die behandelnde Praxis auf einem eigenen Formular. Fragen Sie dort danach, von allein wird es selten ausgestellt.
Häufige Fragen
Zählt die Zuzahlung meines Mannes bei mir mit?
Ja. Für die Belastungsgrenze wird der gesamte Haushalt zusammengerechnet, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den geleisteten Zuzahlungen.
Kann ich rückwirkend beantragen?
Ja, zu viel gezahlte Beträge erstattet die Kasse auf Antrag zurück. Fragen Sie nach der Frist, die Kassen handhaben das unterschiedlich.
Gilt die Befreiung auch im nächsten Jahr?
Nein, sie gilt immer nur für das laufende Kalenderjahr. Ab Januar beginnt das Sammeln von vorn.
Hat Ihnen das geholfen?