Rollator auf Rezept
Sie brauchen dafür keinen Pflegegrad, sondern eine ärztliche Verordnung. Das ist der Punkt, an dem die meisten hängen bleiben, und er ist in fünf Minuten in der Sprechstunde erledigt.
Diese Seite erklärt das Verfahren. Ob und welche Gehhilfe für Sie passt, entscheiden Ärztin oder Arzt zusammen mit Ihnen.
Das Missverständnis vorweg
Sehr viele Menschen glauben, für einen Rollator brauche man einen Pflegegrad. Das stimmt nicht. Der Rollator ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse und steht im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 10, den Gehhilfen. Zuständig ist damit die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse, und dort spielt ein Pflegegrad keine Rolle.
Nötig ist eine ärztliche Verordnung. Ausstellen kann sie die Hausärztin ebenso wie ein Facharzt. Sie zählt nicht gegen das Arzneimittelbudget, das ist ein weiterer verbreiteter Irrtum, der Ärzte gelegentlich zögern lässt.
Worauf es bei der Verordnung ankommt
Auf die Begründung, nicht auf das Wort Rollator. Eine Verordnung, auf der nur „Rollator" steht, wird häufiger zurückgewiesen als eine, die sagt, was ohne ihn passiert.
Tragfähig sind konkrete Formulierungen wie Gangunsicherheit, Sturzgefahr, eingeschränkte Gehstrecke, Schwindel, Zustand nach einer Operation an Hüfte oder Knie. Wichtig ist der Alltagsbezug: Wenn die Gehstrecke nicht mehr bis zum Bäcker reicht, gehört das genau so hinein.
Nennen Sie in der Sprechstunde ruhig die Produktgruppe 10. Das klingt förmlich, spart aber Rückfragen und signalisiert, dass Sie wissen, worum es geht.
Was Sie zahlen
Die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent des Preises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Da ein Rollator praktisch immer über hundert Euro kostet, sind es die zehn Euro.
Wer eine Zuzahlungsbefreiung hat, zahlt auch das nicht. Sagen Sie das im Sanitätshaus von sich aus, dort wird selten danach gefragt.
Kassenmodell oder Aufzahlung
Die Kasse zahlt eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung. In der Praxis ist das ein Standardrollator aus Stahl mit rund zehn Kilogramm Gewicht. Solide, aber schwer.
Das merkt man an zwei Stellen im Alltag, und beide sind entscheidend für die Frage, ob das Gerät später benutzt wird:
- Beim Einladen ins Auto. Zehn Kilo hebt nicht jeder in den Kofferraum, vor allem nicht mehrmals täglich.
- An Bordsteinen und Türschwellen. Ein leichteres Gerät lässt sich anheben, ein schweres wird geschoben, bis es kippt.
Ein Leichtgewicht aus Aluminium wiegt etwa sieben Kilo, eines aus Carbon um fünf. Die Aufzahlung liegt je nach Modell im mittleren zwei- bis dreistelligen Bereich, und sie ist in vielen Fällen gut angelegt.
Sie haben ein Recht darauf, das Kassenmodell zu sehen. Ein Sanitätshaus, das gleich zum teuren Gerät greift und das aufzahlungsfreie gar nicht erst zeigt, berät nicht, sondern verkauft. Lassen Sie sich beide vorführen, gehen Sie mit beiden ein paar Meter, und zwar mit Ihren Schuhen und Ihrer Jacke.
Sie können den Leistungserbringer außerdem frei wählen, solange er einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat. Wenn Ihnen ein Haus nicht passt, gehen Sie ins nächste.
Innen oder außen
Das wird selten gefragt und entscheidet doch über die Zufriedenheit.
Ein Außenrollator hat größere Räder, kommt über Kopfsteinpflaster und Bordsteine und hat einen Korb. Er ist breiter und in der Wohnung im Weg.
Ein Innenrollator ist schmal, wendig und passt durch Türen, taugt aber draußen wenig.
Wer beides braucht, sollte das ansprechen. Manche Kassen bewilligen ein zweites Gerät, wenn die Begründung stimmt. Das ist die Ausnahme, aber der Versuch kostet nichts.
Beim Anpassen
Die Griffhöhe ist der wichtigste Handgriff und wird am häufigsten falsch eingestellt. Richtwert: Stehen Sie aufrecht, lassen Sie die Arme hängen, die Griffe gehören auf Höhe der Handgelenke. Zu niedrig eingestellte Griffe zwingen in eine gebeugte Haltung, und genau daraus entsteht die Unsicherheit, gegen die der Rollator helfen soll.
Lassen Sie sich außerdem zeigen, wie die Bremse als Feststellbremse einrastet. Ohne die ist das Hinsetzen auf die Sitzfläche gefährlich, und genau das ist die Funktion, die viele täglich nutzen.
Fragen Sie zuletzt nach der Wartung. Bremszüge längen sich, Reifen nutzen ab. Bei einem Kassengerät übernimmt das Sanitätshaus die Instandhaltung, bei einem selbst gekauften nicht.
Leichtgewichte zum Selbstkauf
Achtung, das sind keine Kassenmodelle. Wer über das Rezept geht, bekommt sein Gerät im Sanitätshaus und kann dort auf ein Leichtgewicht aufzahlen. Die folgenden Rollatoren sind für den Selbstkauf gedacht, etwa als Zweitgerät fürs Auto oder für Reisen. Erstattet werden sie nicht.
Die folgenden Links führen zu Amazon. Kaufen Sie darüber ein, erhalten wir eine Provision, für Sie ändert sich der Preis nicht. Wir haben diese Produkte nicht selbst getestet, die Angaben stammen von den Herstellern.
Dietz Taima M-GT
DIETZEin Leichtgewichtrollator aus Aluminium mit 5,8 Kilogramm, von einem Hersteller aus dem Sanitätsbereich. Das Gewicht ist der Punkt: Ein Standardrollator aus Stahl wiegt rund zehn Kilo, und die hebt nicht jeder täglich in den Kofferraum.
- 5,8 Kilogramm, gut vier Kilo leichter als ein Stahlmodell
- Faltbar für den Kofferraum
- Hersteller aus dem Sanitätsbereich, Ersatzteile erhältlich
- Rückengurt und Tasche dabei
- Deutlich teurer als ein Kassenmodell
- Kleinere Räder als ein Außenrollator
- Wird nicht von der Kasse erstattet
Arebos Reiserollator
ArebosEin faltbarer Leichtgewichtrollator aus Aluminium mit sechsfach verstellbarer Griffhöhe. Die Verstellbarkeit ist wichtiger, als sie klingt: Zu niedrige Griffe zwingen in eine gebeugte Haltung und machen den Gang unsicherer.
- Sechsfach höhenverstellbare Griffe
- Faltbar und leicht
- Günstiger Einstieg in die Leichtgewichtklasse
- Mit Sitzfläche
- Verarbeitung schlichter als bei Sanitätshausmarken
- Kleine Räder, für Kopfsteinpflaster wenig geeignet
- Wird nicht von der Kasse erstattet
Wenn die Kasse ablehnt
Vier Wochen Frist ab Zugang des Bescheids, ein formloses Schreiben genügt zunächst. In den meisten Fällen liegt es an der Begründung auf der Verordnung, nicht am Rollator selbst. Lassen Sie sie in der Praxis ergänzen und reichen Sie neu ein.
Wie das im Einzelnen läuft und welche Fehler häufig sind, steht auf der Seite Hilfsmittel und Kasse.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein. Eine ärztliche Verordnung genügt, der Rollator ist Sache der Krankenkasse.
Was zahle ich dazu?
In aller Regel 10 Euro. Mit Zuzahlungsbefreiung nichts.
Muss ich das schwere Kassenmodell nehmen?
Nein, Sie können aufzahlen. Zeigen lassen müssen Sie sich aber beide.
Angaben geprüft am 16. August 2026 gegen § 33 SGB V und das GKV-Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 10.