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Pflegegrad 2: die Leistungen

Pflegegrad 2 ist der häufigste Grad und der erste, bei dem es Pflegegeld gibt. Neben dem Geld stehen mehrere Leistungen zu, die nichts kosten und trotzdem selten abgerufen werden.

Alle Beträge nach dem Stand 2026. Sie wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Pflegegrad 2 bedeutet in der Sprache der Begutachtung eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, im Punktesystem 27 bis unter 47,5 Punkte. Im Alltag heißt das meist: Vieles geht noch allein, aber nicht mehr alles, und ohne regelmäßige Hilfe wird es schwierig.

Das Geld

Monatliche Leistungen 2026, häusliche Pflege
PflegegradPflegegeldPflegedienst
Grad 1kein Anspruchkein Anspruch
Grad 2347 Euro796 Euro
Grad 3599 Euro1.497 Euro
Grad 4800 Euro1.859 Euro
Grad 5990 Euro2.299 Euro

Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen oder Bekannten versorgt wird. Der Betrag in der rechten Spalte steht stattdessen zur Verfügung, wenn ein Pflegedienst kommt. Eine Mischung aus beidem ist möglich.

Bei Pflegegrad 2 sind das 347 Euro Pflegegeld im Monat oder 796 Euro für einen Pflegedienst. Das Pflegegeld wird ohne Nachweis überwiesen, Sie müssen nicht belegen, wofür Sie es verwenden.

Beides zusammen geht auch. Das heißt Kombinationsleistung und rechnet sich anteilig: Wer die Sachleistung nur zu vierzig Prozent ausschöpft, bekommt sechzig Prozent des Pflegegeldes dazu. Für die meisten Haushalte ist das die passende Lösung, weil ein Pflegedienst selten die ganze Woche kommt.

Eine Bedingung hängt am Pflegegeld: der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Bei Grad 2 und 3 muss er halbjährlich stattfinden, ein Pflegedienst kommt dafür ins Haus. Er ist kostenlos und dient der Beratung, nicht der Kontrolle. Wird er versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

Der Entlastungsbetrag

131 Euro im Monat zusätzlich, zweckgebunden für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet.

Das ist der Posten, der am häufigsten liegen bleibt. Nicht Genutztes wird immerhin bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Mehr dazu auf der Seite zum Entlastungsbetrag.

Wenn die Pflegeperson ausfällt

Seit Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, den Sie frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilen können. Ab Pflegegrad 2 besteht der Anspruch, eine Vorpflegezeit gibt es nicht mehr.

Anders als der Entlastungsbetrag verfällt dieser Betrag zum Jahresende ersatzlos.

Hilfsmittel und Umbauten

Wichtig bei Umbauten: erst beantragen, dann bauen. Wer die Dusche vorher einbauen lässt, bekommt in der Regel nichts erstattet.

Tages- und Nachtpflege

Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf teilstationäre Pflege, also die Betreuung tagsüber in einer Einrichtung mit Fahrdienst. Der Betrag entspricht dem der Sachleistung und wird zusätzlich gewährt, das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt.

Für berufstätige Angehörige ist das oft die tragfähigste Lösung, und sie ist wenig bekannt, weil sie nach Heim klingt und keines ist.

Was Sie zuerst tun sollten

  1. Verbrauchshilfsmittel beantragen, ein Formular, danach kommt das Paket monatlich. Kostet nichts und wird oft vergessen.
  2. Nach anerkannten Anbietern für den Entlastungsbetrag fragen, bevor er sich anhäuft.
  3. Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch nehmen. Sie ist kostenlos, unabhängig und Ihr gesetzlicher Anspruch.
  4. Den Beratungsbesuch terminieren, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es?

347 Euro im Monat, ohne Verwendungsnachweis. Mit Pflegedienst stattdessen 796 Euro als Sachleistung.

Geht beides zusammen?

Ja, als Kombinationsleistung, anteilig verrechnet.

Was wird am häufigsten vergessen?

Die Verbrauchshilfsmittel für 42 Euro im Monat und der Entlastungsbetrag.

Hat Ihnen das geholfen?

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