Pflege zu Hause
Auch hier geht es um das Verfahren, nicht um Medizin: Wie ein Pflegegrad beantragt wird, welche Beträge zustehen und welche Leistungen regelmäßig ungenutzt verfallen. Über Krankheiten und Behandlungen steht hier bewusst nichts.
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Der Anfang
Pflegegrad beantragen: vom Anruf bis zum Bescheid
Der Antrag ist ein Anruf, das Datum zählt. Was der Medizinische Dienst bewertet, warum das Pflegetagebuch entscheidet und wie ein Widerspruch begründet wird.
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Überblick
Pflegegrad 2: alle Leistungen im Überblick
Pflegegeld, Pflegedienst, Kombination, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Umbauzuschüsse mit den Beträgen für 2026.
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Wenn jemand ausfällt
Verhinderungspflege: 3.539 Euro im Jahr
Seit Juli 2025 ein gemeinsamer Topf mit der Kurzzeitpflege. Wer Anspruch hat, wofür es verwendet werden darf und warum der Betrag zum Jahresende verfällt.
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Ab Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat
Für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung, schon ab Pflegegrad 1. Wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet, und bleibt deshalb oft liegen.
Die Beträge auf einen Blick
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegedienst |
|---|---|---|
| Grad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Grad 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| Grad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| Grad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| Grad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Pflegegeld bekommt, wer zu Hause von Angehörigen oder Bekannten versorgt wird. Der Betrag in der rechten Spalte steht stattdessen zur Verfügung, wenn ein Pflegedienst kommt. Eine Mischung aus beidem ist möglich.
Dazu kommen für alle Grade der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und Verbrauchshilfsmittel für 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 2 außerdem der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie bis zu 4.180 Euro je Umbaumaßnahme.
Wo Sie kostenlose Beratung bekommen
Auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, sie ist unabhängig und kostet nichts. Anlaufstellen sind die Pflegestützpunkte, die Pflegekasse selbst und die Kommunen. Bei Widersprüchen helfen zusätzlich die Sozialverbände.
Nutzen Sie das früh. Der häufigste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der zu späte.
Was hier nicht steht
Keine Angaben zu Krankheitsverläufen, keine Einschätzung, welche Versorgung medizinisch die richtige ist, keine Empfehlungen zu Behandlungen. Das gehört zur behandelnden Ärztin oder in die Pflegeberatung, nicht auf eine Internetseite.