Hausnotruf
Ein Knopf, eine besetzte Zentrale, rund um die Uhr. Die Pflegekasse zahlt seit April 2026 27 Euro im Monat dazu, und für viele ist das Gerät damit kostenlos. Voraussetzung ist Pflegegrad 1.
Diese Seite erklärt Verfahren, Kosten und Vertragsfragen. Ob ein Hausnotruf in Ihrer Situation das Richtige ist, besprechen Sie am besten mit der Pflegeberatung, auf die Sie einen kostenlosen Anspruch haben.
Was ein Hausnotruf wirklich ist
Ein Gerät in der Wohnung mit Lautsprecher und Mikrofon, dazu ein Sender als Armband oder Kette. Ein Druck auf den Knopf baut eine Sprechverbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Zentrale auf. Die spricht mit Ihnen, entscheidet, was nötig ist, und verständigt Angehörige, einen Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst.
Das ist der entscheidende Unterschied zu allem, was sonst so verkauft wird: Es antwortet immer jemand. Die Notruftaste an einem Seniorenhandy ruft dagegen nur die Nummern an, die vorher eingespeichert wurden. Sind die Kinder bei der Arbeit, passiert nichts.
Der Knopf wirkt auch dann, wenn er nie gedrückt wird. Viele berichten, dass sie sich mit dem Armband wieder mehr zutrauen, weil das Alleinsein aufhört, bedrohlich zu sein.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Monatliche Grundgebühr | 27 Euro |
| Anschluss, einmalig | 10,49 Euro |
Der monatliche Betrag wurde zum 1. April 2026 von 25,50 auf 27 Euro angehoben. Viele Vergleichsseiten führen noch den alten Wert, und manche Anbieter rechnen die Erhöhung nicht automatisch weiter. Fragen Sie nach, wenn Ihr Eigenanteil unverändert geblieben ist.
Der Zuschuss ist für alle Pflegegrade gleich hoch, von 1 bis 5. Beim Basispaket der meisten anerkannten Anbieter deckt er die Grundgebühr, der Eigenanteil liegt dann bei null.
Wer ihn bekommt
- Mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad zahlen Sie den Hausnotruf vollständig selbst.
- Sie leben überwiegend allein oder mit jemandem zusammen, der im Notfall selbst keine Hilfe holen könnte.
- Es kann jederzeit eine Notlage eintreten, etwa wegen Sturzgefahr, Herz-Kreislauf-Beschwerden oder Schwindel.
Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse. Viele Anbieter übernehmen ihn und rechnen direkt ab. Lassen Sie sich trotzdem den Bescheid zeigen, damit Sie wissen, was bewilligt ist.
Was extra kostet
Der Zuschuss deckt das Basispaket. Alles darüber hinaus zahlen Sie selbst, und hier entstehen die monatlichen Beträge, über die man sich später ärgert:
- Schlüsselhinterlegung. Der Anbieter verwahrt einen Wohnungsschlüssel, damit im Notfall niemand die Tür aufbrechen muss. Meist wenige Euro im Monat und fast immer das Geld wert.
- Bereitschaftsdienst. Es kommt jemand vom Anbieter, nicht der Rettungsdienst. Sinnvoll, wenn keine Angehörigen in der Nähe wohnen, sonst verzichtbar.
- Sturzsensor. Löst automatisch aus, wenn ein Sturz erkannt wird. Nützlich bei Ohnmachtsgefahr, aber mit Fehlalarmen.
- Mobiles Gerät mit GPS. Funktioniert auch außerhalb der Wohnung. Anderes Produkt, anderer Preis, wird nicht immer bezuschusst.
Worauf Sie beim Vertrag achten
Die Vertragslaufzeit. Monatlich kündbar ist der Maßstab. Verträge über zwölf oder vierundzwanzig Monate sind bei diesem Anlass unangemessen, weil sich die Lage schnell ändern kann, etwa durch einen Umzug ins Heim.
Ob der Anbieter anerkannt ist. Nur dann fließt der Zuschuss. Der Anbieter muss einen Vertrag mit der Pflegekasse haben, fragen Sie danach ausdrücklich.
Wo die Zentrale sitzt und wer dort sitzt. Fragen Sie, ob rund um die Uhr in Deutschland besetzt ist und ob geschultes Personal antwortet. Das ist der Kern der Leistung, alles andere ist Zubehör.
Was bei Stromausfall passiert. Gute Geräte haben eine Notstromreserve für mehrere Stunden. Lassen Sie sich sagen, wie lange.
Ob Festnetz nötig ist. Ältere Systeme brauchen einen Telefonanschluss, neuere funken über Mobilfunk. Bei der Umstellung auf IP-Telefonie sind mehrfach alte Geräte ausgefallen, ohne dass es jemand bemerkt hätte.
Der Punkt, der am häufigsten schiefgeht
Der Knopf liegt auf der Kommode. Getragen wird er nicht, weil er stört, weil er nicht zum Duschen mitkommt oder weil man ihn abends ablegt und morgens vergisst. Ein Hausnotruf, der auf der Kommode liegt, ist ein Möbelstück.
Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss, ob der Sender wasserfest ist. Die meisten Stürze passieren im Bad, also genau dort, wo ein nicht wasserfester Sender abgelegt wird.
Und probieren Sie die Anlage regelmäßig aus. Seriöse Anbieter fordern selbst dazu auf, meist monatlich. Wer das ein paar Mal gemacht hat, drückt im Ernstfall ohne zu zögern.
Häufige Fragen
Was zahlt die Kasse?
Seit April 2026 27 Euro im Monat plus 10,49 Euro Anschluss, ab Pflegegrad 1.
Und ohne Pflegegrad?
Dann zahlen Sie selbst. Ein Pflegegrad-Antrag lohnt sich hier oft allein deswegen.
Reicht nicht ein Handy mit Notruftaste?
Nein. Die ruft nur gespeicherte Nummern an. Beim Hausnotruf antwortet immer eine Zentrale.
Beträge geprüft am 16. August 2026. Der monatliche Zuschuss wurde zum 1. April 2026 angehoben.